In Griechenland besteht seit 2002 Leihmutterschaft, geregelt durch Artikel 1458 des griechischen Zivilgesetzbuchs und des Gesetzes 3305/2005 - Bereitstellung von Reproduktionsmedizin.
Das Gesetz schreibt vor, dass Leihmutterschaft altruistisch sein muss, schließt ausdrücklich die Zahlung der notwendigen Kosten für IVF, Schwangerschaft und Geburt aus, ermöglicht jedoch den Ausgleich von Verlusten im Zusammenhang mit Lohnausfällen während der Schwangerschaft, wenn sich die Frau in unbezahltem Urlaub befand.
Seit Juli 2014 steht ausländischen Bürgern die Leihmutterschaft in Griechenland zur Verfügung.
Bedingungen für die Teilnahme am Leihmutterschaftsprogramm
Personen, die eine Fortpflanzung beantragen, müssen verheiratet sein oder ein unverheiratetes heterosexuelles Paar oder eine unverheiratete Frau. In vielen Ländern muss ein Leihmutterschaftsembryo genetisch mit mindestens einem der Elternteile verwandt sein, in Griechenland ist diese Bedingung nicht erforderlich, wenn beide zukünftigen Elternteile unfruchtbar sind.
Griechische Kliniken können verifizierte Eizellspender bereitstellen. Die Eizellenspende ist nach griechischem Recht anonym, daher sind keine Eizellspenderfotos verfügbar. Die werdenden Eltern können jedoch ihre Wünsche zu den physischen Daten des Spenders äußern. Vielleicht die Teilnahme eines Spenders von zukünftigen Eltern, d.h. ihr Freund oder Verwandter. Eier / Embryonen / Spermien können direkt von Ihrer registrierten Klinik an die dafür lizenzierten griechischen Kliniken gesendet werden.
Leihmutterschaft
Werbung für Leihmütter ist verboten, aber es gibt mehrere griechische IVF-Kliniken mit einer kleinen Leihmutterbasis. Eine sorgfältige Auswahl der Leihmütter wird durchgeführt, diejenigen, die bereits ein eigenes Kind haben, werden ausgewählt und sie haben die erforderlichen psychologischen und medizinischen Tests bestanden. Beabsichtigte Eltern können keine Leihmutter wählen.
Vorherige gerichtliche Genehmigung
In Griechenland müssen Sie vor dem Embryotransfer eine entsprechende gerichtliche Genehmigung einholen. Normalerweise dauert diese Genehmigung ca. 2-3 Monate. Wenn die Leihmutter verheiratet ist, muss die Zustimmung ihres Mannes auch dem Gericht gegeben werden.
Aus der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass die Parteien nach griechischem Recht das Recht haben, eine Vereinbarung über Leihmutterschaft zu schließen, und dass das gezeugte Kind das Kind der Eltern-Klienten der Klinik und nicht die Leihmutter ist. Die Leihmutter hat nach dem Embryotransfer keine Möglichkeit, ihre Meinung zu ändern.
Untergeordneter Status
Wenn das Kind geboren wird, erhält es die Staatsbürgerschaft genetisch ausländischer Eltern gemäß den Gesetzen seines Landes. Das Kind hat keinen Anspruch auf die griechische Staatsbürgerschaft.
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